Verbindliche Beiträge der Fächer zur analogen und digitalen Medienbildung – von Jahrgang 5 bis 10. Die Tabelle zeigt, welche konkreten Medienkompetenzen in welchem Fach und Jahrgang verankert sind.
Kein generelles Verbot – sondern ein progressives Stufensystem von Jahrgang 5 bis 13. Eigenverantwortung wächst Schritt für Schritt mit dem Entwicklungsstand der Jugendlichen. Bei Regelverstößen ist eine individuelle Rückstufung möglich.
0
Jg. 5–6
Das Smartphone wird vor dem Unterricht im Klassenraum abgegeben und dort bis zum Unterrichtsende verwahrt. In den Jahrgängen 5 und 6 ist es selbstverständlich, dass das Smartphone während der Schulzeit nicht zugänglich ist.
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Jg. 7–8
Das Smartphone kommt in eine persönliche Handygarage. Das Gerät bleibt beim Lernenden; am Unterrichtsende kann das Handy entsperrt werden. Die Handygarage ist immer mitzuführen.
2
Jg. 9
Das Smartphone darf beim Lernenden bleiben. Bei Missachtung der Handyregeln muss es in der Handygarage bis zum Ende des Schultages lagern. Die Garage ist immer mitzuführen – fehlt sie, kommt das Handy ins Sekretariat oder in eine Leih-Garage.
3
Jg. 10
Das Smartphone darf uneingeschränkt behalten werden. Eine Nutzung ist in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft gestattet. Die Handygarage ist in der eigenen Kiste im Klassenraum zu lagern.
4
Jg. 11–13
Das Smartphone darf uneingeschränkt behalten werden. Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen ihr Smartphone in Freistunden, Pausen und MeiLe nutzen, solange sie sich im Oberstufengebäude befinden.
Rückstufung bei Regelverstößen
Die jeweilige Klassenleitung entscheidet über Dauer und Tragweite der Abstufung. Je nach Schwere können mehrere Stufen auf einmal verloren gehen – ein Abstieg von Stufe 4 auf Stufe 1 ist möglich. Die Eltern werden über die individuelle Abstufung informiert.
Handygaragen & Unlocker
Zur Umsetzung werden drei feste, verschließbare Unlocker an den Schulausgängen (Verwaltungstrakt, Aufgang A, Oberstufengebäude), mobile Unlocker pro Jahrgang sowie ein mobiler Unlocker im Sekretariat benötigt. Leih-Garagen für Lernende ohne eigene Garage werden über den Förderverein oder das Schulbudget finanziert. Einmalige Kosten: ca. 15 € pro Lernenden.